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Praxis · 19.09.2026

E-Rechnung: Wer ab 2027 senden muss — und was die Software dafür können muss

Empfangspflicht seit 2025, Sendepflicht ab 2027 für größere Betriebe, ab 2028 für alle. Was das praktisch für Warenwirtschaft und Buchhaltung bedeutet.

Die E-Rechnung ist keine Ankündigung mehr, sondern ein Kalender. Wer heute noch PDF-Rechnungen verschickt, hat je nach Umsatz noch wenige Monate Zeit. Der Überblick, kurz und ohne Paragraphennebel.

Die drei Daten, die zählen

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist nicht „irgendwas Digitales“, sondern ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In der Praxis heißt das XRechnung (reines XML) oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). Ein normales PDF ist rechtlich eine „sonstige Rechnung“ — ab dem jeweiligen Stichtag also keine gültige Rechnung mehr.

Wo Sie weiter Papier schicken dürfen

Was das für Ihre Software heißt

Der Punkt, den viele unterschätzen: Die Pflicht trifft nicht nur das Rechnungsprogramm, sondern die Kette davor und dahinter. Eine Rechnung entsteht aus einem Auftrag, einer Lieferung, einem Lagerbeleg, und sie muss anschließend acht Jahre lang unverändert auffindbar sein.

Fünf Dinge sollte das System können, bevor Ihr Stichtag kommt:

Ein realistischer Zeitplan

1. Jetzt: prüfen, ob eingehende XRechnungen wirklich verarbeitet werden — nicht nur „ankommen“. 2. Nächster Schritt: einen Lieferanten oder Kunden als Pilot wählen und den kompletten Weg einmal echt durchspielen, vom Auftrag bis zur Archivierung. 3. Drei Monate vor Ihrem Stichtag: Stammdaten aufräumen. Die meisten Fehler kommen nicht aus dem Format, sondern aus unvollständigen Kunden- und Steuerdaten. 4. Zum Stichtag: Papier- und PDF-Ausgang für inländisches B2B abschalten, damit niemand aus Gewohnheit die alte Vorlage zieht.

Dieser Text ist eine Einordnung für die Praxis und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind § 14 UStG, die Übergangsregelungen des Wachstumschancengesetzes und das BMF-Schreiben zur E-Rechnung.

Quellen: BMF-FAQ zur E-Rechnung, IHK Frankfurt zur E-Rechnungspflicht.

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